Berliner Testament anfechten Frist
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Mit dem Berliner Testament geht nicht nur eine Absicherung einher, es bringt auch gewisse Pflichten und Bindungen mit sich.
In manchen Fällen kann das Testament angefochten werden, wenn sich der verbliebene Partner nicht mehr an den gemeinschaftlichen Willen gebunden fühlt.
Berliner Testament anfechten – Frist beachten
Die Anfechtung des Berliner Testaments kann regelmäßig nur nach dem Tod des ersten Lebenspartners und sofern ein (neuer) Pflichtteilsberechtigter übergangen würde, stattfinden. Das ist etwa dann der Fall, wenn neu geheiratet wurde oder ein neues Kind auf die Welt kam. Die Voraussetzungen regelt §2079 BGB.
Zu beachten ist jedoch stets die Frist der Anfechtungserklärung. Diese beträgt laut gesetzlicher Regelung ein Jahr. Ein Jahr bedeutet nach §191 BGB genau 365 Tage.
Der Zeitraum kann sich also auch über mehrere Jahre erstrecken (z.B. von Oktober des ersten Jahres bis zum nächsten). Maßgeblich für den Startzeitpunkt ist dafür der Zeitpunkt zu dem der Anfechtungsberechtigte von dem Grund der Anfechtung erfahren hat.
Anfechtung durch die neuen Pflichtteilsberechtigten?
Die Anfechtungsfrist des Erblassers selber ergibt sich aus §2283 BGB analog. Neben ihm haben aber auch die neuen Pflichtteilsberechtigten, z.B. der neue Ehepartner oder das neue Kind ein Anfechtungsrecht. Fristen sind für sie nirgendwo gesetzlich festgehalten.
Allerdings erlischt ihr Anfechtungsrecht gleichzeitig mit dem des Erblassers.
Lässt dieser also die Jahresfrist verstreichen – unabhängig davon, ob dies absichtlich oder unabsichtlich geschah – erlischt auch die Anfechtungsfrist der neuen Pflichtteilsberechtigten.
Was geschieht nach Verstreichen der Frist?
Ist die Frist verstrichen, bleibt das gemeinschaftliche Testament gültig. Die neuen Pflichtteilsberechtigten haben damit zwar grundsätzlich noch Anspruch auf ihren Pflichtteil, erben jedoch vermutlich deutlich weniger, als sie erben würden, wenn sie in einem neuen Testament gleichberechtigt bedacht worden wären.
Wenn ein Berliner Testament angefochten werden soll, kann es ratsam sein, einen Anwalt hinzuzuziehen, um Klarheit über die Einzelheiten (z.B. Grund und Frist) zu erhalten.