Berliner Testament Änderungsklausel

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Das Berliner Testament ist eine beliebte Form der letztwilligen Verfügung, bei der sich die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.

Gleichzeitig wird in diesem gemeinschaftlichen Ehegattentestament festgelegt, dass die gemeinsamen Kinder nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten zu sogenannten Schlusserben werden.

In der Regel erzeugt ein Berliner Testament eine starke Bindungswirkung, doch wie wirkt sich eine Änderungsklausel auf diese Bindungswirkung aus?

Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehepartners

Verstirbt der erste Ehepartner, dann kann der überlebende Ehepartner das gemeinsam errichtete Berliner Testament nicht mehr so ohne weiteres verändern. Dies ist in § 2271 Abs. 2 BGB festgehalten. In diesem Paragraf ist zu lesen, dass das Recht zum Widerruf mit dem Tode des Ehepartners erlischt.

Eigentlich ist der überlebende Ehegatte also an die in der Vergangenheit getroffene Regelung zur Erbfolge gebunden.

Möglich ist die Änderung der Erbfolge allerdings dann, wenn die Ehegatten eine sogenannte Änderungsklausel in das Berliner Testament mit aufgenommen haben.

Die Änderungsklausel im Berliner Testament

Durch die Aufnahme einer Änderungsklausel in das Berliner Testament steht es dem überlebenden Ehegatten frei, die Erbfolge nach den eigenen Vorstellungen zu regeln. Theoretisch kann der überlebende Ehegatte sich noch gegen die Schlusserben-Regelung entscheiden und neue Verfügungen errichten.

Allerdings kann die Änderungsklausel unterschiedlich weit ausgestaltet oder an verschiedene Bedingungen geknüpft sein.

In einigen Fällen ist der überlebende Ehegatte sogar dazu befugt, frühere Verfügungen des zuerst verstorbenen Ehepartners zu verändern.

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht berät Sie zum Thema Änderungsklausel

Egal, ob Sie sich als Ehepaar im Vorfeld der Errichtung eines Berliner Testaments über die Möglichkeiten und Risiken eines Änderungsvorbehalts informieren möchten oder ob Sie als potentielle Schlusserben wissen möchten, wie Sie sich idealerweise bei der Veränderung eines Berliner Testaments verhalten sollten, dann wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman.

Dieser wird Ihre Fragen umfassend beantworten und Sie beraten.