Berliner Testament Änderung
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Für viele Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner ist das Berliner Testament das Mittel der Wahl wenn es darum geht, für den Fall des eigenen Todes vorzusorgen.
Da das Berliner Testament jedoch eine hohe Bindungswirkung hat, fragen sich einige Ehepaare, ob sie dieses im Fall einer Ehekrise oder gar einer Trennung noch abändern können.
Berliner Testament in einer Ehekrise ändern
Kriselt es in der Beziehung, stellt sich einer der Partner oder stellen sich gar beide Partner die Frage, ob das bestehende Testament noch abgeändert werden kann.
Nach den Vorschriften der §§ 2254 ff. BGB können Eheleute oder eingetragene Lebenspartner ihr gesamtes Testament oder alternativ lediglich einzelne wechselseitige Verfügungen gemeinschaftlich und zu Lebzeiten ändern oder ganze Passagen aus dem Testament entfernen.
Einseitig kann ein Berliner Testament nur dann geändert werden, wenn zuvor ein einseitiges Widerrufs- und Änderungsrecht vereinbart wurde.
Einseitiger Widerruf des Berliner Testaments
Falls ein Änderungs- und Widerrufsrecht nicht zwischen den Eheleuten vereinbart wurde und der andere Ehegatte kein Interesse an der Modifikation des Testaments hat, bleibt nur der einseitige Widerruf.
Der änderungswillige Ehegatte muss zu diesem Zweck einen Notar aufsuchen und das gesamte Testament widerrufen. Seine Wirksamkeit erlangt der Widerruf dann, wenn dieser dem anderen Ehegatten zugestellt wurde.
Berliner Testament und Scheidung
Wird eine Ehe geschieden, dann wird die Gültigkeit der gemeinsamen letztwilligen Verfügung in der Regel beendet. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn die Eheleute oder die eingetragenen Lebenspartner zuvor Abweichendes vereinbart haben. Während der Trennungsphase bleibt die Gültigkeit des Berliner Testaments jedoch noch erhalten.
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman kann Sie umfassend zum Thema Änderung des Berliner Testaments informieren und Ihnen zudem Ihre Handlungsoptionen aufzeigen.
Dadurch erfahren Sie, wie Sie ein Berliner Testament zu Lebzeiten und nach dem Tod des Ehegatten abändern können.
Auch was ein Änderungsvorbehalt bedeutet, kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht erläutern.