Anwalt Erbrecht Berliner Testament

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Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament zweier Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner.

Das Verfassen dieses Testaments kann das Paar rechtlich gesehen zwar alleine, dennoch kann es sinnvoll sein, zuvor einen Anwalt zur Beratung hinzuzuziehen.

Berliner Testament – warum einen Anwalt hinzuziehen?

Ein Anwalt kann vor Testamentsaufsetzung wichtige beratende Hilfe leisten. Er kennt die Vor- und Nachteile und kann mit seiner Expertise gezielt auf den jeweiligen Einzelfall eingehen.

Anwalt Erbrecht Berliner Testament

Anwalt Erbrecht Berliner Testament – abb.5

Ein Berliner Testament ist schließlich nicht nur eine gute Absicherung für beide Partner, sondern beinhaltet auch eine Verpflichtung.

Der Anwalt kann zudem Alternativen zum Berliner Testament aufzeigen, Empfehlungen aussprechen und in der Regel auch steuerliche Fragen beantworten. Auch Testamentsentwürfe können von einem Anwalt angefertigt werden (sind die Partner mit dem Testamentsentwurf zufrieden, müssen sie es nur noch eigenständig handschriftlich festhalten und unterschreiben).

So können vor allem auch unklare Formulierungen vermieden werden, die ansonsten im Erbfall ein Risiko darstellen können. Die anwaltliche Beratung kann daher in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein.

Anwaltliche Beratung oder Notar?

Im Grunde kann auch ein Notar beansprucht werden. Dessen Aufgabe ist es jedoch vorrangig den Willen der beteiligten Parteien urkundlich festzuhalten. Er ist nicht dazu verpflichtet, umfassend aufzuklären, Alternativen aufzuzeigen oder beratend bei allen Fragen zur Seite zu stehen.

Bezüglich steuerrechtlicher Fragen schließen Notare jegliche Haftung sogar aus. Der Notar erfüllt damit eine andere Funktion, als der Anwalt.

Wer umfassende Beratung sucht, sucht sich daher lieber einen Anwalt als Unterstützung.

Worauf sollte man achten?

Wer einen Anwalt sucht, sollte darauf achten, dass dieser auf Erbrecht spezialisiert ist. So kann sichergestellt werden, dass die Beratung aussagekräftig ist. Die Kosten für einen Anwalt können schwanken, da jeder Anwalt im Prinzip frei darin ist, sein Honorar festzulegen. In der Regel kann während der Erstberatung alles weitere vereinbart werden.

Meistens wird ein Stundensatz vereinbart, lässt sich der Aufwand jedoch gut einschätzen, kann in einigen Fällen auch ein Festpreis vereinbart werden.