Erbfolge Enkel
Hinterlässt ein Verstorbener keine Kinder, ist die Erbfolge manchmal etwas undurchsichtig. Grundsätzlich treten Enkelkinder in der Erbfolge als erste an die Stelle der Kinder.
Erbfolge Enkel - wann sind sie gesetzliche Erben?
Enkelkinder zählen im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge als Verwandte erster Ordnung. Sie treten in der Erbfolge an die Stelle ihrer Eltern, also der Kinder des Verstorbenen. Geregelt ist das in §1924 BGB.
Sind also die Kinder des Verstorbenen ebenfalls verstorben, erben die Enkel als erste.
Das gilt auch dann, wenn nur ein Kind des Verstorbenen bereits gestorben ist. Hatte eine verstorbene Person also z.B. ...
Erbfolge Geschwister
Erbfolge Geschwister - Wenn ein Verstorbener Geschwister hinterlässt, stellt sich oft die Frage, ob und inwieweit diese erbberechtigt sind. Werden Geschwister durch eine letztwillige Verfügung ausgeschlossen, kann es schnell zu Schwierigkeiten kommen.
Erbfolge - wann sind Geschwister gesetzliche Erben?
Geschwister fallen in der gesetzlichen Erbfolge unter die Kategorie Verwandte zweiter Ordnung. Dazu gehören auch die Eltern sowie Abkömmlinge der Geschwister. Sie erben nach den Verwandten erster Ordnung, welche die Abkömmlinge des Verstorbenen sind (also Kinder, Enkel, Urenkel). Sind keine Verwandten erster Ordnung mehr am Leben, erben zunächst die Eltern.
Das bestimmt das Repräsentationsprinzip. ...
Erbrecht Erbfolge
Erbrecht Erbfolge - In Deutschland haben Erblasser die Möglichkeit, durch eine sogenannte gewillkürte Erbfolge selbst zu bestimmen, wer sie nach ihrem Tod beerben soll.
Für das Greifen der gewillkürten Erbfolge müssen die Erblasser eine Verfügung von Todes wegen errichten. Andernfalls richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die gesetzliche Erbfolge im Erbrecht
Durch die gesetzlichen Bestimmungen im Erbrecht soll die Rechtsnachfolge eines Erblassers für den Fall geregelt werden, dass dieser keine Verfügungen von Todes wegen errichtet hat. ...
Erbquote
Erbquote - Die Erbquote regelt, welcher gesetzliche Erbe welchen Teil erbt, sofern keine letztwillige Verfügung mit anderem Inhalt besteht.
Für den Fall der Enterbung regelt die Quote den Pflichtteil der gesetzlichen Erben (sofern sie einen Anspruch darauf haben).
Grundsätzliches zur Erbquote
Die Erbquote regelt nicht nur die Aufteilung des Nachlasses wenn keine letztwillige Verfügung besteht.
Sie regelt auch den Pflichtteil, wenn ein gesetzlicher Erbe enterbt werden soll oder aber einen niedrigeren Betrag erhalten soll, als der, der ihm gesetzlich zustände. Grundsätzlich regelt die Erbquote, dass der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils bemisst. ...
Pflichtteilsverzicht
Pflichtteilsverzicht - Verzichtsverträge im Erbrecht gehören zu den wichtigsten Instrumenten zur Regelung des Nachlasses. Sie können den Erbverzicht vollumfänglich regeln oder nur den Verzicht auf einen Pflichtteil.
Was ist der Pflichtteilsverzicht?
Der Pflichtteilsverzicht ist in §2346 Absatz 2 BGB geregelt und räumt dem rechtmäßigen Erben das Recht auf Verzicht auf den Pflichtteil ein. Dies geschieht durch eine Pflichtteilsverzichtserklärung. Die Pflichtteilsverzichtserklärung ist ein Vertrag, der zwischen dem Erben und den Erblasser geschlossen wird.
Das bedeutet, die Pflichtteilsverzichtserklärung muss noch zu Lebzeiten aufgesetzt werden. ...
Erbfolge ohne Testament
Erbfolge ohne Testament - Gibt es kein Testament, regelt das deutsche Erbrecht die gesetzliche Erbfolge.
Diese legt fest, in welcher Reihenfolge die verbliebenen Verwandten erben und welchen Sonderstatus ein verbliebener Ehegatte erhält.
Grundsätzliches über die Erbfolge ohne Testament
Die gesetzliche Erbfolge unterscheidet zwischen Erben erster, zweiter, dritter, vierter, fünfter und fernerer Ordnung. Diese Verbliebenen erben der Reihe nach. Ein Erbe einer höheren Ordnung schließt alle Erben der folgenden Ordnungen aus. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können neben oder anstatt der Verwandten erben.
Für die Erben der ersten drei Ordnungen gilt: Ist einer der Erben verstorben, erben dessen Abkömmlinge. ...
Erbe Enkel
Erbe Enkel - Enkelkinder können auf zwei verschiedene Arten erben: Entweder sie wurden in einer letztwilligen Verfügung bedacht oder sie treten das Erbe im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge an
Erbe als Enkel durch Testament
Wenn Großeltern ihre Enkel in jedem Fall beerben wollen, können sie das in einer letztwilligen Verfügung (z.B. Testament) so festhalten. Das Enkelkind erbt dann das, was die Verstorbenen in dieser Verfügung bestimmt haben. Ein Enkelkind kann als Alleinerbe oder als Miterbe eingesetzt werden.
Zu beachten ist dabei, dass andere Familienmitglieder einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben können (z.B. Kinder des Verstorbenen oder ein Ehegatte).
Den Pflichtteil kann z.B. ...
Erbengemeinschaft Rechte und Pflichten
Erbengemeinschaft Rechte und Pflichten - Eine Erbengemeinschaft im Sinne des §2032 BGB erbt den Nachlass gemeinschaftlich.
Das bedeutet, die Miterben haben zwar Rechte an dem gesamten Nachlass, aber auch einige Pflichten zu beachten.
Als Mitglied einer Erbengemeinschaft sollte man diese gut kennen.
Welche Rechte haben die einzelnen Miterben?
Als Miterbe hat man Rechte am Nachlass, jedoch keine alleinigen Rechte an einzelnen Gegenständen. Die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandgemeinschaft, d.h. kein Miterbe kann im Alleingang über den Nachlass oder Teile davon entscheiden. Gemeinsam können die Miterben über den Nachlass verfügen.
Als Erbengemeinschaft besteht gleichzeitig auch ein Recht auf Verzicht auf das Erbe. ...
Erbteilung
Erbteilung - Fällt der Nachlass einer verstorbenen Person mehreren Miterben gemeinschaftlich zu, dann bilden diese Miterben eine Erbengemeinschaft im Sinne des §2032 BGB.
Die Erbteilung sorgt für die Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben und die damit verbundene Auflösung der Erbengemeinschaft.
Dafür bestehen mehrere Möglichkeiten.
Grundsätzliche Regelungen
Das deutsche Erbrecht sieht einige grundsätzliche Regelungen zur Erbteilung vor. Dazu gehört z.B., dass die Nachlassverbindlichkeiten zuerst beglichen werden müssen. Der Rest des Nachlasses kann dann unter den Miterbenaufgeteilt werden. Die Teilung erfolgt anhand der den einzelnen Miterben zustehenden Quoten (z.B. ...
Erbteil
Erbteil - Als Erbteil wird der Anteil an dem Nachlass einer verstorbenen Person bezeichnet.
Der Erbteil ist nicht mit dem Pflichtteil gleichzusetzen. Trotz der Begriffsähnlich bestehen deutliche Unterschiede.
Erbrechtliche Grundlagen zum Erbteil
Der Erbteil ist ganz Allgemein gesprochen der Teil des Nachlasses, den ein Erbe erhält - unabhängig davon, ob er gesetzlicher Erbe ist oder durch eine letztwillige Verfügung eingesetzt wurde.
Besteht keine letztwillige Verfügung wird die gesetzliche Erbfolge eingesetzt, die regelt, welche Verwandten in welcher Reihenfolge erben. Diese werden in Erben erster, zweiter und dritter Ordnung eingeteilt. ...