Testament
Testament Berlin Unter einem Testament versteht man nach deutschem Recht eine Verfügung von Todes wegen, die Regelungen für den Erbfall enthält. Eine andere Bezeichnung für das Testament ist gemäß § 1937 BGB der Begriff der letztwilligen Verfügung. Stirbt ein Erblasser ohne dass ein Testament vorhanden ist, dann richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Welche Arten von Testamenten gibt es? Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, die sich in der Art ihrer Errichtung und der Anzahl der testierenden Personen voneinander unterscheiden. Das eigenhändige bzw. ...
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