Anwalt Erbrecht Ausland

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Anwalt Erbrecht Ausland – Viele erbrechtliche Angelegenheiten haben einen Auslandsbezug, was ihre Abwicklung für die Betroffenen noch schwieriger gestaltet.

In solchen Fällen sollten Sie sich unbedingt an einen Anwalt für Erbrecht Ausland wenden.

Ihr Rechtsanwalt Mordechay Goldman ist in Deutschland, England und Israel tätig und kann Sie daher in Fragen des internationalen Erbrechts optimal vertreten.

Was bedeutet “Erbrecht mit Auslandsbezug” eigentlich genau?

Von einem erbrechtlichen Sachverhalt mit Auslandsbezug spricht man immer dann, wenn der Erblasser Ausländer war oder alternativ seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte. Auch dann, wenn sich Teile des Nachlasses, beispielsweise in Form von Immobilien, im Ausland befinden, ist internationales Erbrecht betroffen.

Was viele nicht wissen, ebenfalls dann, wenn ein Deutscher eine Verfügung von Todes wegen im Ausland errichtet, muss das dort geltende Erbrecht unter Umständen beachtet werden.

Wenden Sie sich an einen Spezialisten für internationales Erbrecht!

Sind Sie von einer erbrechtlichen Angelegenheit betroffen, die einen Auslandsbezug hat, dann sollten Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt mit Erfahrung in den Rechtssystemen der entsprechenden Länder wenden.

Anwalt Erbrecht Ausland

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Denn in einem solchen Fall spielt nicht nur das deutsche Erbrecht, sondern auch das Erbrecht des jeweils betroffenen Landes eine Rolle.

Sollten Sie Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden oder in einer anderen Weise von einem Erbfall mit Auslandsbezug betroffen sein, dann wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman.

Dieser kennt sich nicht nur mit dem deutschen Erbrecht, sondern auch mit den erbrechtlichen Regelungen in England und Israel aus.

Anwalt Erbrecht Ausland – Praktische Fragen des internationalen Erbrechts werden beantwortet

Ihr Anwalt für Erbrecht mit Auslandsbezug wird Ihnen bei der Durchführung wichtiger Abläufe unter die Arme greifen. Er hilft Ihnen bei der Beantwortung der Frage, welches Nachlassgericht in Ihrem Fall zuständig ist, wo ein Erbschein beantragt werden muss und das Erbrecht welchen Landes überhaupt Anwendung findet.

Auch dann, wenn Sie als Ausländer eine letztwillige Verfügung verfassen möchten, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für internationales Erbrecht wenden.