Berliner Testament Erbschein

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In der Folge eines Erbfalls spielt der Erbschein zumeist eine zentrale Rolle. Liegen Familienmitglieder beispielsweise im Streit darüber, wer tatsächlich zum Erben geworden ist und in welcher Höhe, kann dies durch ein sogenanntes Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht entschieden werden.

Doch was genau ist ein Erbschein eigentlich und wer benötigt ihn?

Wofür braucht man einen Erbschein?

Ein Erbschein dient dem Zweck, die Stellung als Erbe gegenüber Dritten zu beweisen. Der Erbschein bringt den Nachweis über das Erbrecht des Erben. Möchte man beispielsweise nach dem Erbfall gegenüber Banken oder Vermietern auftreten, dann benötigt man in der Regel einen Erbschein.

Der Erbschein ist also der Beweis und nicht die Voraussetzung eines Erbanspruchs. Es gibt jedoch Konstellationen, welche die Beantragung eines Erbscheins entbehrlich machen.

In welchen Fällen ist kein Erbschein notwendig?

Gibt es ein notarielles Testament, die beglaubigte Abschrift eines handschriftlichen Testaments inklusive eines Eröffnungsvermerks oder ein Erbvertrag mit einem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll, dann ist im Umgang mit Banken oder anderen Behörden nicht die Vorlage eines Erbscheins notwendig.

Auch eine noch bestehende Vollmacht des Erblassers kann eine Alternative zum Erbschein darstellen. Liegt ein Berliner Testament vor, dann ist also die Beantragung eines Erbscheins in der Regel nicht mehr notwendig.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin.

Wie wird ein Erbschein beantragt?

Wenn Sie sich darüber informieren möchten, wie Sie einen Erbschein beantragen können, dann wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman. Dieser kann Ihnen erläutern, dass Sie den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins entweder beim Nachlassgericht protokollieren oder durch einen Notar beurkunden lassen können.

Ist die Erbfolge nicht eindeutig oder gibt es Streit darüber, wer tatsächlich zum Erben geworden ist, sollten Sie bereits zu diesem Zeitpunkt einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht einschalten.

Gibt es eine letztwillige Verfügung, wie ein Berliner Testament, muss das entsprechende Testament zunächst eröffnet werden, bevor ein Erbschein beantragt werden kann.