Berliner Testament danach neues Testament

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Die Bindungswirkung eines Berliner Testament ist grundsätzlich sehr stark.

In einigen Fällen kann es aber zur Änderung oder Wirkungslosigkeit des Testaments kommen – wer ein neues Testament aufsetzen möchte, sollte ein paar Dinge beachten.

Berliner Testament – wie löst sich die Bindungswirkung?

Die Bindungswirkung des Berliner Testaments ist sehr stark – schließlich wird das Testament gemeinschaftlich aufgesetzt und soll beide Partner gegenseitig absichern.

Einseitige Änderungen oder gar die Löschung des Testaments sind zu Lebzeiten in der Regel nicht möglich (einzige Ausnahme: beide Partner haben sich ein einseitiges Änderungs- oder Widerrufsrecht eingeräumt).

Die Bindungswirkung hält auch nach dem Tod des Partners an, es sei denn neue Pflichtteilsberechtigte, wie neue Ehepartner oder Kinder, kommen hinzu.

Die Bindungswirkung erlischt vollständig in einem Scheidungsfall (auch, wenn die Scheidung nur beantragt und noch nicht vollzogen ist) oder wenn sich beide Partner einig sind.

Berliner Testament – danach neues Testament

Wenn das Berliner Testament durch eine Scheidung oder gemeinschaftliche Auflösung erlischt, dann können beide Partner unabhängig voneinander ein neues Testament aufsetzen. Dem neuen Testament stehen keine weiteren Einschränkungen entgegen.

Zu beachten sind lediglich eventuelle Pflichtteilsansprüche. Sollen nur Teile des Berliner Testaments geändert werden, bleibt das Testament im Grunde bestehen – danach kann ohne weiteres kein eigenständiges wirksames Testament aufgesetzt werden, da die Bindungswirkung des Berliner Testaments noch erhalten ist.

Was muss noch beachtet werden?

Ein neues Testament nach dem Berliner Testament ist durchaus empfehlenswert, da ein neues Testament eventuelle Unsicherheiten und Unklarheiten ausradieren kann. Zu beachten ist vor allem, dass gemeinsame Kinder auch nach Änderung des Testaments oder im Scheidungsfall Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes beider Elternteile haben.

Im Allgemeinen kann eine juristische Beratung sowohl beim Aufsetzen des Berliner Testaments als auch bei den Änderungen oder dem neuen Testament danach hilfreich sein.

Häufig werden Unstimmigkeiten so von vornherein erkennt und es gibt im später Verlauf weniger Ärgernisse und Streitigkeiten.