Anwalt Erbrecht Testament Berlin

Anwalt Erbrecht Testament Berlin – In Deutschland können Erblasser frei darüber entscheiden, wer sie im Falle ihres Todes beerben soll.

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Dies können die Testierenden durch die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen realisieren.

Das Testament ist in Deutschland eine der Unterarten einer Verfügung von Todes wegen, wie Ihnen Ihr Anwalt für Erbrecht aus Berlin in Ruhe erläutern kann.

Was ist ein Testament genau?

Durch ein Testament können Erblasser Regelungen für den Fall ihres Todes festhalten.

Das Testament, welches in Deutschland auch als letztwillige Verfügung bezeichnet wird, ist eine einseitige, formbedürftige und zu jeder Zeit widerrufbare Willenserklärung einer Person, durch welche er die Erbfolge regelt und weitere Regelungen für den Falle seines Todes festhält.

Das Testament und die darin enthaltene gewillkürte Erbfolge verdrängen also die gesetzliche Erbfolge. Die im Testament getroffenen Anordnungen des Erblassers werden nach dessen Tod und nach Eröffnung des Testaments umgesetzt.

Ihr Anwalt für Erbrecht erklärt Ihnen verschiedene Testamentsformen

Testamente können auf verschiedene Weise errichtet werden. Zum einen können potentielle Erblasser sich für ein öffentliches notarielles Testament entscheiden oder ein privates handschriftliches Testament errichten.

Anwalt Erbrecht Testament Berlin

Anwalt Erbrecht Testament Berlin

Die formalen Voraussetzungen sowie die Vor- und Nachteile dieser beiden Testamentsformen kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Berlin Mordechay Goldman noch einmal genauer darlegen.

Zudem können Testamente als Einzeltestament oder als gemeinschaftliches Testament verfasst werden.

Für gemeinschaftliche Testamente können sich jedoch nur Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner entscheiden. Paare, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können kein gemeinschaftliches Testament aufsetzen.

Anwalt Erbrecht Testament – Die Grenzen einer letztwilligen Verfügung

Durch ein Testament können Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und jede beliebige Person zum Erben bestimmen. Dies ist Ausdruck der Testierfreiheit. Ihre Grenze findet die Testierfreiheit jedoch beim Pflichtteilsrecht. Denn ein Erblasser kann zwar einen nahen Angehörigen durch eine letztwillige Verfügung enterben, ihm den Pflichtteil zu entziehen ist jedoch nur in extremen Ausnahmefällen möglich.

In welchen Fällen solch ein Vorgehen möglich ist, erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht.