Pflichtteil Kinder Berlin
Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?
Der Pflichtteil für Kinder ist eine der problematischsten Varianten des Erbrechts. Dieser setzt voraus, dass es zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Kindern so große persönliche Verwerfungen gegeben hat, dass die Erbfolge per Testament ausgeschlossen wurde.
Vollständig enterben lassen sich Kinder jedoch grundsätzlich nicht, weil sie eben einen Anspruch auf den Pflichtteil haben.
Die Berechnung des Pflichtteils
Damit stellt sich im nächsten Schritt die Frage, wie hoch dieser Pflichtteil ausfällt. Dafür muss zunächst der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt des Erbfalls ermittelt werden. Schon dieser Schritt führt oft zu langwierigen Streitigkeiten.
Im nächsten Schritt wird dieses Vermögen dann fiktiv so aufgeteilt, wie dies ohne Vorliegen eines Testaments nach dem Gesetz geschehen würde. Der so ermittelte fiktive Anspruch des eigentlich erbberechtigten Kindes wird dann durch zwei geteilt und so der Pflichtteil ermittelt.
Ein Beispiel: Ein Erblasser verstirbt und hinterlässt eine Frau sowie drei Kinder. Sofern für die Ehe kein besonderer Güterstand vereinbart wurde, erbt die Frau die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt. Diese würden ohne Testament daher jeder ein Sechstel des Erbes erhalten. Bei Ausschluss von der Erbschaft per Testament würde der Pflichtteilsanspruch damit ein Zwölftel betragen.
Der Anspruch muss angemeldet werden
Wichtig zu wissen ist, dass der Anspruch auf den Pflichtteil nicht automatisch dazu führt, dass eine bestimmte Summe an den Pflichtteilsberechtigten ausgezahlt wird. Während nämlich Erben automatisch ihr Erbteil erhalten, müssen Pflichtteilsberechtigte aktiv werden und ihren Anspruch auf den Pflichtteil geltend machen. Anderenfalls verfällt dieser.
Wann dies der Fall ist richtet sich nach den gesetzlichen Regeln der Verjährung. Beim Pflichtteil greift hier die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.
Die Frist beginnt, sobald die oder der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis vom Tode des Erblassers erhält. Sie beträgt mindestens drei volle Jahre.
Wenn also der Erblasser in 2020 verstorben sein sollte, endet sie entsprechend am 31. 12.2023.